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OLG Naumburg, 11.02.1998 - 5 U 1316/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der "Zuteilungsfähigkeit" in Bezug auf der Bodenreform unterliegende Grundstücke auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 02.07.1997 - 10 O 469/97
- OLG Naumburg, 11.02.1998 - 5 U 1316/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96
Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.06.1996 - V ZR 284/95
Rangfolge und Zuteilungsfähigkeit der Berechtigten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 17.10.2001 - 6 U 1232/01
Anspruch des Besserberechtigten auf lastenfreie Übertragung belasteten …
Zuteilungsfähig kann demnach für Schläge grundsätzlich nur ein Erbe sein, der am 15.03.1990 einer LPG angehörte bzw., da für die Übertragung einer Bodenreformwirtschaft genügte, dass der Erbe die LPG-Mitgliedschaft nach dem Erbteilserwerb erlangte, der, der bis zum 15.03.1990 einen Antrag auf Aufnahme in eine solche gestellt hat, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, Az.: 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115; BGH, BGHZ 136, 183, 292 = ZfIR 1997, 658, 661; BGH, ZOV 1999, 113, 114, BGH, Urteil vom 04.05.2001, Az.: V ZR 21/00, gespeichert in JURIS; vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11.02.1998, Az.: 5 U 1316/97, gespeichert in JURIS). - OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00
Zuteilung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks
Zuteilungsfähig kann demnach für Schläge grundsätzlich nur ein Erbe sein, der am 15.03.1990 einer LPG angehörte bzw., da für die Übertragung einer Bodenreformwirtschaft genügte, dass der Erbe die LPG-Mitgliedschaft nach dem Erbteil erwarb, der bis zum 15.03.1990 einen Antrag auf Aufnahme in eine solche - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 03.07.1998 (ZOV 1999, 113, 114) klarstellend ausgeführt hat - gestellt hat, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab (vgl. BGH, BGHZ 136, 183, 292 = ZfIR 1997, 658, 661; BGH, ZOV 1999, 113, 114; vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11.02.1998, Az.: 5 U 1316/97, gespeichert in JURIS).